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1. Risikoabgrenzung (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Zweck

3267
Rechts- und wirtschaftsberatende Berufsträger gehen idR davon aus, dass ihre Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit gewährt.49644964 Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 4 Rz 5; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung1 Vorwort; Fiala/Keppel/Körner, Deckungslücken Vorb Rz 1 ff. Sie können im Schadensfall ein böses Erwachen erleben, wenn sich VR auf einen Risikoausschluss berufen und die Deckung für eine bestimmte Tätigkeit verneinen.49654965 Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 4 Rz 5; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung1 Vorwort; Fiala/Keppel/Körner, Deckungslücken Vorb Rz 1 ff.

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