Gegenstand dieses Kapitels sind die Risikoausschlüsse in der Berufshaftpflichtversicherung, die das versicherte Risiko auf der sekundären Ebene zT deklaratorisch umschreiben, zT deckungsausschließend konstitutiv begrenzen. Dort, wo Risikoausschlüsse zu weitgehende Regelungsinhalte aufweisen, finden sich Risikowiedereinschlüsse, die auf der tertiären Ebene der Risikoumschreibung das Risiko wieder deckungserweiternd regeln. Der Deckungsumfang in der Berufshaftpflichtversicherung erschließt sich daher vollständig erst aus der Zusammenschau von versichertem Risiko, Risikoausschlüssen und Risikowiedereinschlüssen (s dazu bereits oben Kapitel III Rz 920).
