(Konstitutive) Risikoausschlüsse wirken (als Teil der sekundären Risikoumschreibung) idR objektiv.4978 Sie legen unabhängig vom Verhalten der Versicherten fest, welche Sachverhalte von der Deckung ausgenommen sind.4979
Beispiel:
Zeitliche Nachdeckungsbeschränkungen sind objektive Risikoausschlüsse und keine Obliegenheiten, auch wenn – bei manchen Klauseln – auf den Zeitpunkt der (verhaltensbedingten) Schadensmeldung durch den VN abgestellt wird (s Kapitel VIII Rz 2381 ff).
