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3. Subjektive und objektive Risikoausschlüsse (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

3274
(Konstitutive) Risikoausschlüsse wirken (als Teil der sekundären Risikoumschreibung) idR objektiv.49784978 Späte, Haftpflichtversicherung Teil B Vor § 4 Rz 1; Schauer, Versicherungsvertragsrecht3 262–265. Sie legen unabhängig vom Verhalten der Versicherten fest, welche Sachverhalte von der Deckung ausgenommen sind.49794979 Späte, Haftpflichtversicherung Teil B Vor § 4 Rz 1.

Beispiel:

Zeitliche Nachdeckungsbeschränkungen sind objektive Risikoausschlüsse und keine Obliegenheiten, auch wenn – bei manchen Klauseln – auf den Zeitpunkt der (verhaltensbedingten) Schadensmeldung durch den VN abgestellt wird (s Kapitel VIII Rz 2381 ff).

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