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4. Versicherungsschutz bei Gehilfenhaftung (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Allgemeines

1779
Rechts- und wirtschaftsberatende Berufsträger sind grds zur persönlichen Geschäftsbesorgung verpflichtet.30433043 Apathy in Schwimann/Kodek 4 § 1010 Rz 1. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie in jedem Fall die Mandatsbearbeitung zu 100% persönlich durchzuführen haben, außer es ist etwas anderes im Mandatsvertrag vereinbart.30443044 Rubin in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 1010 Rz 4; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek, RAO10 § 14 RAO Rz 1; Reiner, Rechtsanwaltsgesellschaft 135. Es ist anerkannt, dass eine persönliche Geschäftsbesorgung zulässigerweise auch dann vorliegt, wenn der mandatierte Berufsträger den Auftrag „unter seiner persönlichen Verantwortung“ durchführt. Der VN kann zur Auftragserfüllung Gehilfen (Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen) beiziehen.30453045 Rubin in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 1010 Rz 1; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek, RAO10 § 14 RAO Rz 1.

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