Die am ö Versicherungsmarkt üblichen AVB der Berufshaftpflichtversicherung sind wesentlich durch den AVBV-Standard bzw den ABHV-Standard geprägt (vgl dazu bereits Kapitel I Rz 334 ff). Die AVBV beruhen auf dem klassischen Deckungskonzept der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die ABHV gehen darüber hinaus und decken analog zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung bzw Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur reine Vermögensschäden, sondern pauschal auch Personen-, Sach- sowie abgeleitete Vermögensschäden.
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