Aufgrund des in der Berufshaftpflichtversicherung (vorherrschenden) pauschalen Regelungsansatzes bei der AVB-rechtlichen Umschreibung des versicherten Risikos kommt für den Deckungsumfang der (möglichst genauen) Analyse der berufsrechtlichen Befugnisnormen sowie der damit korrespondierenden Berufsbilder entscheidende Bedeutung zu. Maßstab für die Bestimmung des versicherten Risikos ist va das Berufsbefugnisrecht, das für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe gilt.1431
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