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4. Rechtsanwälte (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Versicherte Tätigkeit

Rechtsanwalt

998
Die rechtsanwaltliche Berufsbefugnis ist in § 8 RAO sehr allgemein und weitgehend ausgestaltet (s sogleich Rz 1000). § 8 RAO grenzt die Befugnis des Rechtsanwaltes auch kaum (von anderen Berufen) ab. Insofern hat sich in der ö Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte kompensatorisch eine komplexe primäre Risikoumschreibung zur Festlegung des versicherten Risikos entwickelt.15791579Vgl im Einzelnen dazu Wilhelmer, ö AnwBl 3/2016, 126–130.

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