An diese pflichthaftpflichtversicherungsrechtlichen Vorgaben schließt der versicherungsvertragliche Gestaltungsrahmen an, mit dem das versicherte Risiko festgelegt wird. Für die Evaluierung des konkret versicherten Risikos in der Berufshaftpflichtversicherung ist insofern die jeweilige AVB-rechtliche Vertragsgestaltung des versicherten Risikos im Rahmen der primären Risikoumschreibung ein entscheidender Referenzpunkt.
