Wie bereits gezeigt, unterliegen viele rechts- und wirtschaftsberatende Berufsträger hinsichtlich ihrer Berufszulassung und Berufsausübung einer Versicherungspflicht. Die pflichthaftpflichtversicherungsrechtlichen Vorgaben konstituieren den Mindestdeckungsumfang, den jede Berufshaftpflichtversicherung bieten „muss“ (zu den einzelnen Detailfragen vgl Kapitel II).
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