Das unionsrechtliche Anerkennungs- oder Gründungsprinzip lädt dazu ein, Gesellschaften in jenem Mitgliedstaat zu gründen (oder dahin zu verlegen), der die günstigsten sachrechtlichen Bedingungen zur Verfügung stellt (zB wenig Grundkapital) und gleichzeitig durch Anwendung der Gründungstheorie die Mitnahme dieses Rechts in einen anderen Staat erlaubt. Dies setzt die anderen Mitgliedstaaten unter Zugzwang und führt zu einem „Wettbewerb der Rechtsordnungen“, dh zu einem allg Senken der Gründungsanforderungen und des Schutzes von Gläubiger-, Gesellschafter- und Verkehrsinteressen zur Steigerung der Attraktivität der eigenen Gesellschaftsformen für die (potentiellen) Gründer. Dieses Phänomen wird auch „Delaware-Effekt“ genannt, nach der hohen Anzahl der Gesellschaftsgründungen in Delaware, dem Bundesstaat, der die niedrigsten Gründungsanforderungen in den USA stellte.111
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