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2. § 10 IPRG, EU und Drittstaaten: Bedarf eines klaren gesellschaftsrechtlichen Anknüpfungssystems (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

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Für den Rechtsanwender bringt das unionsrechtliche Anerkennungsprinzip folgende Schwierigkeiten mit sich: Zum einen bewirkt es eine Überlagerung der in § 10 IPRG verankerten Sitztheorie, sodass diese Norm das einschlägige Kollisionsrecht nur teilweise abbildet. Zum anderen ergibt sich daraus eine unterschiedliche Behandlung von gesellschaftsrelevanten Drittstaaten- und EU-Sachverhalten. Zwei Lösungen bieten sich an:

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