vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Anwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

7/21
Die EU-Niederlassungsfreiheit (Art 49, 54 AEUV) verbietet Beschränkungen der freien Niederlassung von Gesellschaften (primäre Niederlassungsfreiheit) sowie Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften (sekundäre Niederlassungsfreiheit). Alle nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsgemäßen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Union haben, können sich darauf berufen. Gem Art 31, 34 EWRV 5656Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, ABl 1994 L 1/3. ist die Niederlassungsfreiheit auch auf die EWR-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) auszudehnen. Es gilt das Prinzip des Auslegungsgleichklangs.5757Siehe dazu beispielsweise BGH, 19.9.2005 II ZR 372/03 NJW 2005, 3351.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!