Immaterialgüterrechte sind Vermögensrechte an geistigen Gütern („geistiges Eigentum“). Dazu zählen Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Werknutzungs-, Leistungsschutzrechte) sowie die gewerblichen Schutzrechte: Patent-, Marken-, und Musterschutzrechte sowie Firmen- (Unternehmens-)kennzeichen (§ 9 UWG). Im Bereich dieser Schutzrechte existieren sowohl eine Zahl von EU-Rechtsakten als auch eine Vielzahl von internationalen Abkommen, die die Rechtslage zwar meist auf dem Gebiet des materiellen Rechts erheblich harmonisiert haben, aber auch eigene Kollisionsnormen enthalten (siehe dazu Rz 5/87). Auf die EU-Rechtsakte und Abkommen kann hier nicht eingegangen werden.72
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