Im Internationalen Versicherungsvertragsrecht tritt für ab dem 17.12.2009 abgeschlossene Verträge eine Änderung der Rechtslage ein. Die bisher im IVVG (Internationales Versicherungsvertrags-G)191 in Umsetzung von EU-Versicherungs-RL enthaltenen IPR-Normen für Verträge, die Risiken innerhalb des EWR versichern, wurden verändert und in Art 7 Rom I verlagert (siehe dazu sogleich die Punkte 2.–4.).
