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2. Kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz in EU-Richtlinien (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

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Die IPR-Vorschriften zahlreicher Verbraucherschutz-RL der EU wurden in Österreich in zwei Vorschriften umgesetzt: in § 17 TeilzeitnutzungsG (TNG) (Art 12 Timesharing-RL 2008) und in § 13a KSchG (Art 6 Abs 2 Klausel-RL, Art 7 Abs 2 Verbrauchsgüterkauf-RL, Art 11 FernFinD-RL, Art 22 Abs 4 Verbraucherkredit-RL, [Art 12 Abs 2 Fernabsatz-RL189189Mit der Geltung der VerbraucherrechteRL wurden die Bestimmungen zum Fernabsatzrecht in ein eigenes Fernabsatz- und AuswärtsgeschäfteG (FAGG) integriert, sodass § 13a Z 3 KSchG insofern nunmehr ins Leere verweist. Eine mit § 13a KSchG vergleichbare Bestimmung findet sich im FAGG nicht.]). Die IPR-Regeln in den von § 13a KSchG erfassten RL sind beinahe gleichlautend: Es war daher nur naheliegend, alle Normen in einem Paragraphen umzusetzen.

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