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5. Eingriffsnormen (Art 9 Rom I) (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

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Eingriffsnormen sind Normen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ursprungs, die einen vom jeweiligen IPR-Statut unabhängigen Anwendungswillen aufweisen. Dieser vom sonstigen IPR unabhängige Anwendungswille gründet sich regelmäßig darauf, dass die Eingriffsnormen in den Anknüpfungstatbeständen nicht berücksichtigte überindividuelle Interessen schützen. Sie dienen meist öffentlichen, staats- und wirtschaftspolitischen, bisweilen auch sozialpolitischen Interessen.

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