Eingriffsnormen sind Normen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ursprungs, die einen vom jeweiligen IPR-Statut unabhängigen Anwendungswillen aufweisen. Dieser vom sonstigen IPR unabhängige Anwendungswille gründet sich regelmäßig darauf, dass die Eingriffsnormen in den Anknüpfungstatbeständen nicht berücksichtigte überindividuelle Interessen schützen. Sie dienen meist öffentlichen, staats- und wirtschaftspolitischen, bisweilen auch sozialpolitischen Interessen.
