Das Europäische Nachlasszeugnis = ENZ (European certificate of succession; certificat successoral européen) soll der Erleichterung des Nachweises nachlassbezogener Rechte oder Rechtsstellungen in anderen Mitgliedstaaten dienen. Das ENZ ist ein Rechtstitel sui generis 181, die entsprechenden Regelungen finden sich in Art 62–73 ErbVO und in den ErwG 67 bis 72. Die in der ErbVO vorgesehenen Formblätter für den Antrag auf Ausstellung des ENZ (Anhang 4) sowie das ENZ selbst (Anhang 5) wurden mit der Durchführungs-VO (EU) Nr 1329/2014 der Kommission vom 9.12.2014182 festgelegt.
