Die Rechtswahl im Unterhaltsrecht ist für das IPR eine Neuerung, sie wird durch das HUP zum ersten Mal (in beschränktem Umfang) zugelassen. Das HUP sieht zwei unterschiedliche Bestimmungen für die Rechtswahl vor:
<i>Lurger/Melcher</i> in <i>Lurger/Melcher</i> (Hrsg), Handbuch Internationales Privatrecht<sup>Aufl. 2</sup> (2021) 4. Rechtswahl, Seite 161 Seite 161
gem Art 7 HUP die Wahl für Zwecke eines einzelnen Verfahrens und