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3. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen des HUP (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

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Vom sachlichen Anwendungsbereich der UntVO und des HUP340340Obwohl das HUP 2007 (trotz des übergangsweise bestehenden unionsrechtlichen Charakters) Konventionscharakter hat und die UntVO einen Sekundärrechtsakt der EU darstellt, ist sinnvollerweise von einem begrifflichen Gleichlauf der beiden Rechtsakte (insbesondere sachlicher Anwendungsbereich) auszugehen (siehe auch ErwG 8 UntVO). Siehe auch Hilbig, Der Begriff des Familienverhältnisses in Art 1 HPUnt 2007 und Art 1 EuUntVO, GPR 2011, 310 (313). erfasst sind gem des jeweiligen Art 1 alle gesetzlichen Unterhaltspflichten, die auf einem Familien-, Verwandtschafts- oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen. Ganz allgemein sind bei der Auslegung des HUP sein internationaler Charakter und die Notwendigkeit der Förderung seiner einheitlichen Anwendung zu berücksichtigen (Art 20 HUP).

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