Gerade im internationalen Kindschaftsrecht sind besonders viele völkervertragliche IPR-Vorschriften zu beachten, die gem § 53 IPRG den §§ 21–27 IPRG vorgehen. Für Österreich stehen insbesondere folgende Abkommen in Kraft:das CIEC-Abkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe206 (siehe Rz 2/155f)
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