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II. Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (RL EU 2019/1152) (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

1. Überblick

Die Regelungen über Arbeitsverhältnisse werden komplexer; auch die Anzahl der Regelungen steigt. Konsequenz ist oftmals ein Informationsdefizit. Dieser Befund galt im Jahr 1991 wie heute. Mit der RL 91/533/EWG vom 14.10.1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (sog. Nachweisrichtlinie) sollten daher Vorschriften über die Formalisierung von Arbeitsbedingungen harmonisiert werden, die einige Mitgliedstaaten angesichts der zunehmenden Vielfalt von Arbeitsverhältnissen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Unkenntnis ihrer Rechte und für eine transparentere Gestaltung der Arbeitsverhältnisse getroffen hatten. Primäres Ziel war die Schaffung von Transparenz in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. Zugleich diente die Nachweisrichtlinie der Umsetzung von Punkt 9 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, der die Regelung der Arbeitsbedingungen eines jeden abhängig Beschäftigten der Europäischen Union entsprechend der Gegebenheiten der einzelnen Länder durch Gesetz, Tarifvertrag oder Beschäftigungsvertrag vorsieht.33Besondere – über jene der RL 91/533/EWG hinausgehende – Informationspflichten enthält Art. 9 RL 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben.

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