Viertes Kapitel. Individualarbeitsrecht
A. Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags
Bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen werden die nationalen Rechtsordnungen durch europarechtliche Vorgaben geprägt. In diesem Zusammenhang kam bei Abschluss eines Arbeitsvertrags vor allem der RL 91/533/EWG (sog. Nachweisrichtlinie) besondere Bedeutung zu. Sie wurde am 20.6.2019 durch die RL (EU) 2019/1152 1 ersetzt, die bis zum 1.8.2022 umzusetzen war.
