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II. Sachlicher Anwendungsbereich (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

Der sachliche Anwendungsbereich der RL 2000/43/EG erstreckt sich zunächst wie jener der RL 2000/78/EG auf alle Stadien der Erwerbstätigkeit, umfasst auch die Mitgliedschaft und die Mitwirkung in bestimmten Interessensvertretungen

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und ist nach der Rspr. des EuGH weit zu interpretieren.726726EuGH 15.11.2018 – C-457/17 Rn. 35, NJW 2019, 1057 – Maniero. Davon abgesehen geht er jedoch über den sachlichen Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG hinaus, und erfasst nach den sogleich aufgezählten literae des Art. 3 Abs. 1 auch

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