Das Freizügigkeitsrecht beinhaltet einerseits die Überwindung nationaler aufenthaltsrechtlicher Hindernisse bei Ein- und Ausreise sowie Aufenthalt, andererseits die Verankerung eines Diskriminierungsverbots im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Darin erschöpft sich das Freizügigkeitsrecht aber nicht. Wenn man generell als ein wesentliches Anliegen und Ziel der Vorschriften über die Grundfreiheiten die Überwindung nationalen Protektionismus ansieht, so kann als spezifische Aufgabe der Vorschriften über die Freizügigkeit neben den vorgenannten beiden Zielen die Beseitigung protektionistischer Regelungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der nationalen Arbeitsmärkte genannt werden. So, wie die Mitgliedstaaten in der Vergangenheit versucht haben, die Produkte und Dienstleistungen des eigenen Lands zu bevorzugen, so haben sie auch versucht, auf dem Arbeitsmarkt den eigenen Staatsangehörigen den Vorrang einzuräumen. Zwei Bereiche lassen sich unterscheiden, in denen wesentliche Weichenstellungen für die Abschottung nationaler Arbeitsmärkte vor ausländischer Konkurrenz getroffen werden:
