vorheriges Dokument
nächstes Dokument

III. Beschränkungsverbot (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

Das Recht der Freizügigkeit erschöpft sich nicht im Gebot der Gleichbehandlung bzw. Verbot der Diskriminierung. Der EuGH hat zunehmend die Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot hinaus mit einem Beschränkungsverbot ausgestattet. Zuerst ist dies auf dem Gebiet der Warenverkehrsfreiheit geschehen. Berühmt ist hierbei die Entscheidung in der Rs. Rewe (allgemein besser bekannt unter der Bezeichnung Cassis de Dijon).234234EuGH 20.2.1979 – 120/78, NJW 1979, 1766 – Rewe. Zuvor bereits EuGH 11.7.1974 – 8/74 Rn. 5 ff., NJW 1975, 515 – Dassonville. Diese Konzeption der Grundfreiheiten ist sodann auf die Dienstleistungsfreiheit der Art. 56 ff. AEUV ausgedehnt worden.235235In diesem Sinne unter Auswertung der Rs. des EuGH Lenz/Borchardt/Seyr AEUV Art. 56 Rn. 19. Der EuGH hat diese Linie beibehalten. Dem Gedanken der Effektivierung der Grundfreiheiten durch die Statuierung von Beschränkungsverboten will er auch im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit Geltung verschaffen. Danach stehen die Vorschriften über die Freizügigkeit Regelungen entgegen, die geeignet sind, einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran zu hindern oder davon abzuhalten (im Sinne von „es weniger attraktiv zu machen“), von der Freizügigkeit Gebrauch zu machen; dies auch, wenn die Regelung unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers gilt.236236EuArbRK/Steinmeyer AEUV Art. 45 Rn. 61; vgl. auch Lenz/Borchardt/Weerth AEUV Art. 45 Rn. 38; vgl. aus der jüngeren Rsp etwa: EuGH 2.10.2003 – C-232/01, BeckRS 2004, 75275 – van Lent; 17.3.2005 – C-109/04, NJW 2005, 1481 – Kranemann. Ob dies hingegen so wie beim Diskriminierungsverbot auch für private Arbeitgeber, dh insbesondere bei Maßnahmen in Einzelarbeitsverträgen gilt, ist umstritten.237237Für eine Geltung auch im Hinblick auf Einzelverträge, allerdings ohne nähere Begründung, etwa EuArbRK/Steinmeyer AEUV Art. 45 Rn. 65. In stRsp bejaht hat der EuGH die Geltung des Beschränkungsverbotes lediglich im Hinblick auf staatliche sowie tarif- und sonstige kollektivvereinbarungsrechtliche Regelungen.238238EuGH 15.12.1995 – C-415/93 Rn. 82 ff., 96, NJW 1996, 505 – Bosman; 12.12.1974 – 36/74 Rn. 17, NJW 1975, 1093 – Walrave; 14.7.1976 – 13/76 Rn. 17, BeckRS 2004, 71499 – Dona; 6.6.2000 – C-281/98 Rn. 31, EuZW 2000, 468 – Angonese; 16.3.2010 – C-325/08 Rn. 30, NJW 2010, 1733 – Olympique Lyonnais.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte