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B. Der persönliche Geltungsbereich der Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Fuchs/Marhold/Friedrich6. AuflJuli 2020

1. Der Begriff des Arbeitnehmers

Art 45 Abs 1 AEUV betont die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Somit stellt sich die Frage, wie der Arbeitnehmerbegriff zu bestimmen ist. Denkbar ist, dass das jeweilige nationale Arbeitsrecht die begriffliche Festlegung trifft. Viele Regierungen hatten sich ursprünglich hierfür ausgesprochen.

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