1. Der Begriff des Arbeitnehmers
Art 45 Abs 1 AEUV betont die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Somit stellt sich die Frage, wie der Arbeitnehmerbegriff zu bestimmen ist. Denkbar ist, dass das jeweilige nationale Arbeitsrecht die begriffliche Festlegung trifft. Viele Regierungen hatten sich ursprünglich hierfür ausgesprochen.
