Hat die Bank schuldhaft Aufklärungspflichten verletzt und dadurch dem Kunden einen Schaden zugefügt, so treffen sie Schadenersatzpflichten. Hier sollen nur einige wenige Probleme erörtert werden, die besonders eng mit den Aufklärungspflichten verbunden und von allgemeiner Bedeutung bei deren Verletzung sind. Es geht dabei vor allem um die Haftungsvoraussetzungen der Verursachung sowie des Eintritts eines Schadens, manche Zurechnungsprobleme, wie insbesondere des rechtmäßigen Alternativverhaltens und die Beweislastverteilung. Für die bei Kreditverträgen, der Anlageberatung oder sonstigen Geschäftsbeziehungen auftretenden spezifischen Probleme finden sich nähere Ausführungen in den jeweiligen Darstellungen dieser Geschäftsarten.
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