Den Beratungspflichten der Banken stehen Informations-Obliegenheiten und Pflichten der Kunden sowie Erkundigungsobliegenheiten118 gegenüber. Im Bereich der Anlageberatung zielen diese zB darauf ab, der Bank die für eine anlegergerechte Beratung nötigen Kenntnisse von Umständen in der Sphäre des Kunden zu verschaffen. Die Verletzung dieser Obliegenheiten und Pflichten durch den Kunden kann dazu führen, dass dessen Rechte gänzlich oder teilweise verloren gehen oder den Kunden belastende Einreden oder Rechte der Bank entstehen119.
