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G. Haftung gegenüber jenem, über den die Bankauskunft erteilt wurde (Koziol)

Koziol3. AuflApril 2019

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Ist jener, über dessen Bonität die Bank eine Auskunft erteilt hat, ihr Kunde, so haftet das Kreditinstitut diesem nach vertraglichen Grundsätzen, wenn ihm durch eine schuldhaft unrichtige Auskunft ein Schaden entstand. Die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Bank ergibt sich aus der Verletzung der Schutz- und Sorgfaltspflichten, die das Kreditinstitut gegenüber ihren Vertragspartnern treffen. Wäre die Bank verpflichtet gewesen, eine Auskunft zu unterlassen, etwa weil der Kunde der Auskunftserteilung ausdrücklich widersprochen hat oder ihr die Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses entgegenstand, so löst auch die Schädigung durch richtige Auskünfte Schadenersatzpflichten aus8686Vgl auch Rz 2/183 ff und Frotz in Hadding/Schneider, Bankgeheimnis 265 ff..

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