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D. Auskunftserteilung durch Hilfspersonen (Koziol)

Koziol3. AuflApril 2019

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Die Bonitätsauskünfte der Kreditinstitute werden stets durch Hilfspersonen erteilt. Es stellt sich die Frage, wann sich das Kreditinstitut derartige Auskünfte zurechnen lassen muss5252Zur Eigenhaftung des Gehilfen siehe OGH 4 Ob 252/00p in ÖBA 2001, 819; Schobel, ÖBA 2001, 756 ff.. Zu unterscheiden ist zwischen der Begründung des Schuldverhältnisses und der Erteilung der Auskunft5353 Canaris, BVR3 Rz 17 f; Welser, Haftung 67 ff; OGH 10 Ob 528/94 in ÖBA 1997, 386 = SZ 69/86..

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