Die Bonitätsauskünfte der Kreditinstitute werden stets durch Hilfspersonen erteilt. Es stellt sich die Frage, wann sich das Kreditinstitut derartige Auskünfte
zurechnen lassen muss. Zu unterscheiden ist zwischen der Begründung des Schuldverhältnisses und der Erteilung der Auskunft.