Unter Bankauskünften im engen Sinn werden die Auskünfte der Kreditinstitute über die Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners verstanden 5. Der Anfragende und derjenige, über den Auskunft gegeben wird, sind somit verschiedene Personen. Daneben wird jedoch auch von Bankauskunft gesprochen, wenn der Kunde eine Auskunft über sich selbst einholt, um diese an seine Geschäftspartner weiterzugeben6; es wird von einer Selbst- oder Eigenauskunft gesprochen. Es geht dabei jedoch in der Sache nicht um eine Information des anfragenden Kunden, da dieser über seine eigenen finanziellen Umstände regelmäßig ohnehin Bescheid weiß. Es handelt sich vielmehr um eine ihm ausgehändigte Bestätigung seiner Kreditwürdigkeit, die Dritten vorgelegt werden soll. Da die Eigenauskunft insofern auf die Information Dritter zielt, kann sie als Auskunft diesen Dritten gegenüber angesehen werden, die bloß durch den Betroffenen selbst eingeholt und übermittelt wird. Im Folgenden wird auch auf einige Besonderheiten der Eigenauskunft, insbesondere im Zusammenhang mit den Haftungsfragen, eingegangen7.
