vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Sicherheiten (Iro/Kellner/Riss)

Iro/Kellner/Riss3. AuflApril 2019

1. Bestellung von Sicherheiten (Z 47 ABB aF)

Z 47 ABB aF. Das Kreditinstitut kann vom Kunden für alle Ansprüche aus der mit ihm bestehenden Geschäftsverbindung die Bestellung angemessener Sicherheiten innerhalb angemessener Frist verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!