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8.1 Erteilung Einzelprokura (Beispiel: Einzelunternehmer) (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Das Muster zum Download finden Sie hier .

Anmerkungen

Die Prokura kann nur von einem in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter und nur mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden (§ 48 Abs 1 UGB). Die Prokuraerteilung ist eine empfangsbedürftige, ausdrückliche Willenserklärung. Durch Stillschweigen oder eine schlüssige Handlung wird eine Prokura nicht wirksam erteilt.

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