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Papiergröße
Gem § 58 Abs 1 Geo haben Parteien zu Eingaben Papier im Ausmaß von 210 mm zu 297 mm zu benützen. Es handelt sich dabei um das A4-Format (oft auch DIN A4 genannt), das weltweit gebräuchlichste und eins der in DIN-Norm 476 und in ISO-Norm 216 genormten Formate für Schreibpapiere (http://de.wikipedia.org/wiki/A4-Format , 4.10.2013).
