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1.8.9 Rechtsmittel (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Aufgrund den nach § 15 Abs 1 FBG anzuwendenden allgemeinen Bestimmungen des AußStrG finden sich die Normen über das Rekursverfahren in den §§ 45 bis 61 dieses Gesetzes; jene über den Revisionsrekurs in den §§ 62 bis 71.

Wird gegen einen Beschluss nur ein Rekurs erhoben, so kann das Gericht erster Instanz diesem gem § 50 Abs 1 AußStrG selbst stattgeben, wenn er sich gegen

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