Eintragungen im Firmenbuch erfolgen durch Eingabe in der Datenbank des Firmenbuches. Die geänderten Daten sind mit Tagwechsel – mit dem der Bewilligung der Eintragung folgenden Tag – österreichweit abrufbar. In der Regel hat die Eintragung nur deklarativen (rechtsaufzeigenden) Charakter; nur bestimmte Eintragungen, bei denen dies im Gesetz angeordnet ist, wirken rechtsbegründend oder konstitutiv (zB Neueintragung einer GmbH, AG, OG, KG, GEN, PST; Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer GmbH, Satzungsänderung einer AG, Änderung des Genossenschaftsvertrages).
