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II. Überblick und Definition der verdeckten Ausschüttung (Twardosz)

Twardosz1. AuflNovember 2019

A. Begriffsdefinitionen in Literatur und Judikatur

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Im G gibt es keine Definition der verdeckten Gewinnausschüttung.2626Der Begriff der verdeckten Ausschüttung als unbestimmter Rechtsbegriff ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Vgl BVerfG 8.12.1992 – 1 BvR 326/89 unter Hinweis auf BFH 10.6.1987, I R 149/83, BStBl II 1988, 25); vgl auch Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Rz 160. In § 8 Abs 2 KStG heißt es lediglich:

„Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird.“ 2727§ 8 Abs 2 KStG 1988.

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