vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Exkurs: Checkliste für Banken (Foglar-Deinhardstein)

Foglar-Deinhardstein1. AuflNovember 2019

1/183
Aus Sicht einer finanzierenden Bank lassen sich aus der bisher vorliegenden OGH-Rsp folgende Grundregeln mit Blick auf § 52 AktG / § 82 GmbHG und die daraus abgeleiteten Grundsätze für Finanzierungen (s Rz 1/125, 1/126 ff) ableiten:

Aus Sicht der Bank kann ein Verstoß gegen § 52 AktG / § 82 GmbHG sowohl Kreditrückzahlungen als auch die Verwertung von Sicherheiten verhindern oder deren Rückabwicklung nach sich ziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!