Nach hA bedeuten die Begriffe
Gewinnverwendung und
Gewinnverteilung dasselbe (str). Die vorgelagerte
Gewinnermittlung erfolgt im Zuge von Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses (s Rz 1/45 ff).
<i>Foglar-Deinhardstein</i> in <i>Foglar-Deinhardstein</i> (Hrsg), Verdeckte Gewinnausschüttung (2019) II. Erlaubter Vermögenstransfer, Seite 21 Seite 21