OGH 7 Ob 40/15f:
Der Versicherungsnehmer führte gegen zwei Krankenhausträger eine Schadenersatzklage nach einer Fehlbehandlung, verbunden mit mangelhafter ärztlicher Aufklärung. Im Zuge dieses Rechtsstreits wurde ein orthopädischer Facharzt zum Sachverständigen bestellt. Basierend auf dessen schriftlichem Gutachten, in dem eine Fehlbehandlung verneint wurde, wies das Erstgericht die Klage ab, auch der Berufung des Klägers wurde keine Folge gegeben. Während des erstgerichtlichen Verfahrens, konkret nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens, endete der Rechtsschutzversicherungsvertrag des Klägers. Für die Schadenersatzklage des Versicherungsnehmers gegen den Gutachter stellte sich die Frage, mit welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall eingetreten war.
