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III. Weitere Themenstellungen iZm der freien Anwaltswahl

Gisch/Weinrauch1. AuflMai 2018

A. Zulässigkeit der Einschränkung auf den am Behördenort ansässigen Rechtsanwalt?

Die Reichweite der freien Anwaltswahl des RS-VN bzw deren Grenzen spielt nicht nur iZm den Selbstbehaltsvereinbarungen eine Rolle. Neben der Frage, ob bzw inwieweit eine Einschränkung bei sog Massenschäden rechtlich zulässig ist,1919Siehe dazu OGH 7 Ob 194/09v; OGH 7 Ob 197/09k; OGH/Ob 198/09g; OGH 7 Ob 199/09d; OGH 7 Ob 206/09h; OGH 7 Ob 218/09y. Siehe dazu auch Brunner, Die freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung 139ff. Kronsteiner in Fenyves/Schauer (Hrsg), VersVG, § 158k Rz 14; Fenyves, Keine Einschränkung der freien Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung durch sog „Massenschadensklausel“, EvBl 2010/68; Lehner, Eschig gegen Uniqa: Die Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie und das Recht auf freie Wahl des Rechtsvertreters, ZFR 2010/7, 24; Schauer, Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung – Der Fall Eschig/Uniqa vor dem EuGH, RdW 2009, 702. war auch die in der Praxis besonders relevante Frage nach der Beschränkung der Anwaltswahl auf am Behördenort ansässige Vertreter Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dies soll im Folgenden kurz angerissen werden.

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