vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Ereignistheorie und Verstoßtheorie

Gisch/Weinrauch1. AuflMai 2018

In der Praxis dominieren die Schadenfälle mit Versicherungsfällen nach der Ereignistheorie oder nach der Verstoßtheorie. Die Festlegung des Versicherungsfalles stellt dabei in den meisten Fällen der Ereignistheorie kein großes Problem dar – insb im Rahmen der rechtsschutzmäßigen Abwicklung von Verkehrsunfällen (= Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen), die in der Praxis häufig vorkommt. Die Verstoßtheorie bietet demgegenüber eher Konfliktpotential, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen.

Seite 33

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!