In der Praxis dominieren die Schadenfälle mit Versicherungsfällen nach der Ereignistheorie oder nach der Verstoßtheorie. Die Festlegung des Versicherungsfalles stellt dabei in den meisten Fällen der Ereignistheorie kein großes Problem dar – insb im Rahmen der rechtsschutzmäßigen Abwicklung von Verkehrsunfällen (= Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen), die in der Praxis häufig vorkommt. Die Verstoßtheorie bietet demgegenüber eher Konfliktpotential, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen. Seite 33
