Die Kenntnis des konkreten Risikopotentials, das der Versicherer durch das Eingehen des Versicherungsvertrages übernimmt, ist für ihn von großer wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung. Regelmäßig wird dieses Gefahrenpotential durch den Versicherungsnehmer bestimmt. Abgesehen von den einzelnen Rechtsschutz-Bausteinen wird in Betriebsrechtschutz dieses Risikopotential üblicherweise von drei prämienbestimmenden Elementen (Tarifierungskriterien) beherrscht:
Unternehmensgröße;