Bisweilen kann die Zuordnung einer Verwaltungsstrafe zum Betriebsbereich eines Unternehmens oder zum Fahrzeugbereich strittig sein. Der nachfolgende Fall, der an die RSS herangetragen worden ist, soll dies illustrieren. Die VN war „umfassend“ – Betriebs-Rechtsschutzversicherung und Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung – versichert; dies jedoch bei unterschiedlichen Versicherern, von denen jeder den Versicherungsschutz in Abrede gestellt hat.
