A. Allgemeines
Dem Prinzip der Spezialität des versicherten Risikos zufolge ist ua wesentlich, eine Unterscheidung in den (versicherten) Privatbereich einerseits und den Betriebsbereich andererseits zu treffen, zumal viele übliche Rechtsschutzversicherungsprodukte ebenfalls eine Unterteilung in diese Kategorien vornehmen.27 Dieser Unterscheidung liegt üblicherweise auch eine unterschiedliche Prämienkalkulation Seite 9des RS-VR für Verbraucherverträge einerseits und beiderseitig unternehmensbezogene Rechtsschutzversicherungsverträge andererseits zugrunde.
