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IV. Abgrenzung Privatbereich – Betriebsbereich

Gisch/Weinrauch1. AuflMai 2018

A. Allgemeines

Dem Prinzip der Spezialität des versicherten Risikos zufolge ist ua wesentlich, eine Unterscheidung in den (versicherten) Privatbereich einerseits und den Betriebsbereich andererseits zu treffen, zumal viele übliche Rechtsschutzversicherungsprodukte ebenfalls eine Unterteilung in diese Kategorien vornehmen.2727Vgl zB die Differenzierung der Produkte nach Privatkunden und Firmen-/Unternehmenskunden auf den Websites der Rechtsschutzversicherer D. A. S. Rechtsschutz AG (www.das.at/Kundenservice/Ubersicht ) und der ARAG SE – Niederlassung für Österreich (www.arag.at ). Dieser Unterscheidung liegt üblicherweise auch eine unterschiedliche Prämienkalkulation

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des RS-VR für Verbraucherverträge einerseits und beiderseitig unternehmensbezogene Rechtsschutzversicherungsverträge andererseits zugrunde.

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