A. Berechnung der Entschädigungsleistung
Die Berechnung der Entschädigungsleistung erfolgt nach den Bedingungen in der Weise, dass zunächst der versicherte Ausfall (auch als Nettoausfall oder versicherter Schaden bezeichnet) berechnet und von diesem anschließend der vom VN zu tragende Selbstbehalt abgezogen wird (ist statt eines Selbstbehaltes eine Versicherungsquote vereinbart, so wird diese mit dem versicherten Ausfall multipliziert). Der verbleibende Betrag wird vom Versicherer als Entschädigung geleistet, wenn und soweit dadurch nicht die Höchstentschädigung (siehe dazu unten VI.D.) überschritten wird.
