vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VI. Leistungsfreiheit (Kasehs/Renner)

Kasehs/Köszegi/Motter/Renner/Zehetbauer1. AuflMärz 2018

A. Ausschlüsse

1. Forderungen gegen Konsumenten

In Bezug auf den Abnehmer sind nach den meisten AVB jene Forderungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die sich gegen natürliche Personen richten, sofern die Forderungen nicht im Zusammenhang mit der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit dieser natürlichen Personen entstanden sind; da der VN immer Unternehmer ist, müssen die Forderungen also aus einem beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäft stammen (keine Forderungen gegen Verbraucher/Konsumenten iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG). Die Warenkreditversicherung deckt also idR nur Forderungen aus B2B-Geschäften. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es eine Sonderform der Kreditversicherung gibt, mit welcher der VN Forderungen gegen Verbraucher, also Forderungen aus B2C-Geschäften, absichern kann: die Konsumentenkreditversicherung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!