A. Begriff
Der Begriff „Kreditversicherung“ ist gesetzlich nicht definiert. Er findet sich im VersVG nur an einer einzigen, wenn auch bedeutsamen Stelle: § 187 (zu dieser Bestimmung siehe unten VII.E.); hier allerdings seit der – in das österreichische Recht übernommenen – Urfassung des deutschen VVG vom 30.05.1908 (zur Geschichte des österreichischen VersVG Schauer, Das österreichische Versicherungsvertragsrecht3 (1995) 13f). Auch in anderen Gesetzen kommt der Begriff „Kreditversicherung“ nur an einigen wenigen Stellen vor (etwa § 155 Abs 9 VAG 2016, § 1 Abs 1 Z 16 BWG, Anlage 2 zum VKrG).
