A. Prämienberechnung
Für Streckenflüge wird als Prämie in der Regel pro Person ein Promillesatz der versicherten Summe berechnet. Dieser Promillesatz ist abhängig von der Art der versicherten Leistung, wobei üblicherweise für die Todesfallsumme das Fünffache des Prämiensatzes für dauernde Invalidität verrechnet wird, und von der Länge der Flugstrecke.
