Versicherungsfall ist der Eintritt eines Unfalles. Die Unfalldefinition ist identisch mit jener in der Allgemeinen Unfallversicherung. Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht.
Als Unfälle gelten auch folgende ungewollte Ereignisse:
